Kaufen mit KVK
Bei Vuurwerk24 können Sie als Unternehmer das ganze Jahr über Feuerwerk kaufen. Ab Anfang September öffnen sich die Türen unseres Showrooms in Elten wieder und Sie können gegen Vorlage Ihrer Firmendaten und Ihres Ausweises direkt Feuerwerk mitnehmen.
Nachfolgend ist dargelegt, was Sie dafür mitbringen müssen und was Sie beachten sollten. Sollten noch Fragen offen sein, erreichen Sie uns über die Optionen auf der Seite "Kontakt".
Was müssen Sie dafür mitbringen?
Eine Kopie des Handelsregisterauszugs (KvK)
Eine Kopie eines gültigen KvK-Auszugs. Eine beglaubigte Fassung ist nicht erforderlich.
Ein Ausweisdokument (Kopie)
Ein Ausweisdokument (Kopie), mit dem Sie nachweisen können, dass Sie der KvK-Inhaber sind oder im Namen der KvK-Eintragung handeln dürfen.
Wenn Sie nicht der Inhaber der KvK-Eintragung sind
können Sie sich vorübergehend vom KvK-Inhaber bevollmächtigen lassen.
Das Abbrennen und der Transport von Feuerwerk in den Niederlanden (außer Feuerwerk der Kategorie 1) ist verboten.
